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Kfz-Werbung

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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Werbung".

Gelten nicht eingehaltene Werbeaussagen als Mangel?

Nicht eingehaltene Werbeaussagen (z. B. günstiger Kraftstoffverbrauch) gelten als Mangel, sofern es sich um konkrete, zugesicherte Eigenschaften handelt. Auf flache Werbeaussagen wie "Super Zustand", "Topp fit" oder "Sahnestück des Monats" können Sie sich hingegen nicht berufen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei