... Fahrerlaubnis? Führerschein? Prüfbescheinigung?
Bevor Sie im Straßenverkehr durchstarten dürfen, müssen Sie zunächst ein paar Hürden nehmen. Voraussetzungen Sie In den §§ 7 bis 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) finden Sie einen bunten Strauß an Voraussetzungen, die Sie zur Erlangung der Fahrerlaubnis erfüllen müssen.
Allgemeine Voraussetzungen
Als Grundvoraussetzung müssen Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland haben. Dies ist der Fall, wenn Sie mindestens 185 Tage aus beruflichen oder persönlichen Gründen in Deutschland leben. Sie sind beruflich häufig im europäischen Ausland unterwegs? Ihr ordentlicher Wohnsitz kann trotzdem in Deutschland liegen. Zumindest, wenn Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Auch Studienzeiten im Ausland lassen Ihren inländischen Wohnsitz nicht automatisch entfallen.
Haben Sie bereits eine Fahrerlaubnis der begehrten Klasse aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis)? Dann wird es in Deutschland wohl nichts werde.
Für die Fahrerlaubnis für bestimmte Klassen (zum Beispiel C1, C, D1 oder D) müssen Sie schon im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein (im Beispiel Klasse B).
Je nachdem, welche Fahrerlaubnis Sie anstreben, müssen Sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Dieses liegt je nach Fahrerlaubnisklasse zwischen 16 und 24 Jahren.
Dann müssen Sie geistig und körperlich dazu geeignet sein, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Die umfangreichen Regelungen hierzu finden Sie in § 11 FEV.
Spezielle geregelt ist noch der Nachweis Ihres Sehvermögens. Mit einer Sehtestbescheinigung müssen Sie nachweisen, dass Sie Adleraugen haben. Oder eben mit einer Brille ausreichend nachhelfen können.
Sind Sie in der Vergangenheit wegen Drogen- oder übermäßigen Alkoholkonsum aufgefallen, müssen Sie vor der Erteilung der Fahrerlaubnis einiges über sich ergehen lassen. Die Klärungsmöglichkeiten der Behörde umfassen beispielsweise die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens bis hin zum "Depperl-Test" (medizinisch-psychologische Untersuchung).
Lernen in der Fahrschule
Auf Ihrem Weg zur mobilen Unabhängigkeit müssen Sie ordentlich die Schulbank drücken. Beantragen Sie die Fahrerlaubnis müssen Sie nachweisen, dass Sie theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden haben. Und vor den Prüfungen müssen Sie zunächst im theoretischen Fahrunterricht und in praktischen Fahrprüfungen Wissen und Erfahrungen sammeln.
Und was darf nicht fehlen? Natürlich! Der Nachweis Ihres Erste-Hilfe-Kurses.
Streben Sie eine andere Fahrerlaubnis als die Klasse B ("Auto-Führerschein") an, sind die Voraussetzungen teilweise modifiziert.
Tipp
Wollen Sie Ihre automobile Karriere bereits vor dem Fahrschulbesuch vorbereiten? Auf reinem Privatgrund dürfen Sie - völlig legal - Ihre Geschicklichkeit trainieren.
Der "Mofa- Führerschein"
Für bestimmte Kraftfahrzeuge reicht eine "Sparversion", die so genannte Prüfbescheinigung. Dieser Begriff wird sowohl für die Erlaubnis als auch ihren Nachweis verwendet. Der Erwerb stellt an die theoretische und praktische Ausbildung weit geringere Anforderungen als der "Pkw-Führerschein".
Begleitetes Fahren
Nach dem Modellversuch ist es seit 1.1.2011 Dauerrecht: das begleitete Fahren. Hier können Sie mehr zur Prüfbescheinigung beim "Führerschein mit 17" nachlesen.
Die Alternativen
Es kommt auf Ihren Anspruch und das Einsatzgebiet an:
erforderliche Genehmigung |
Fahrzeugtyp |
keine |
- Einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler u. ä.) jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h
- Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge (motorisierte Krankenfahrstühle) mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas), wenn der Fahrzeugführer vor dem 01.04.1965 geboren ist (besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein)
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Prüfbescheinigung |
- Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge (motorisierte Krankenfahrstühle) mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h aber nicht mehr als 25 km/h
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas), wenn der Fahrzeugführer nach dem 01.04.1965 geboren ist (besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein)
Einleuchtend: Als Inhaber einer (beliebigen) Fahrerlaubnis müssen Sie keine Prüfbescheinigung erwerben. |
Fahrerlaubnis |
alle übrigen Kraftfahrzeuge (einschließlich der auf 6 km/h gedrosselten Personenkraftwagen!) |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
Beförderung von Fahrgästen in
- Taxen
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr
- Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen
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