... Haftung und Versicherung
Glänzt, ist aufgeräumt und riecht gut: Der Vorführwagen, mit dem Sie auf Probefahrt sind.
Was aber, wenn Ihr fahrerisches Kurzprogramm mit einer Beschädigung des Wagens endet, vielleicht sogar mit einem Unfall?
Keine Sorge. Die Vereinbarung über eine Probefahrt ist regelmäßig mit einem stillschweigenden Haftungsausschluss verbunden, weil die Autohändler gegen solche Schäden versichert sind. Fragen Sie aber sicherheitshalber nach!
Abgesichert sind Sie allerdings immer nur gegen einfache Fahrlässigkeit. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden haften Sie indessen selbst. Also: Keine Probefahrt nach dem Frühschoppen!
Sieht außerdem die Kaskoversicherung des Händlers eine Selbstbeteiligung vor, müssen Sie damit rechnen, wegen dieser vom Händler in Anspruch genommen zu werden.