Die Bestimmungen für die Einreise in die Urlaubsländer sind unterschiedlich geregelt. Auch die Vorgaben für die Wiedereinreise in die EU sollten beachtet werden. Nähere Informationen erhalten Sie auch hier https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html
Innerhalb der EU
...dürfen pro Person maximal fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitkommen. Ausnahmen bilden Wettbewerbe oder sonstige Veranstaltungen. Bei der Mitnahme von Kleintieren gilt: drei Kaninchen oder Heimvögel pro Person. Sittiche und Papageien müssen aber zuvor vom Amtstierarzt untersucht werden. Sie brauchen eine Gesundheitsbescheinigung, bevor sie mit auf die Reise dürfen.
Aber Vorsicht: In manchen EU-Ländern gibt es auch Sondervorschriften, wie z.B. in Dänemark. Diese können Sie vor der geplanten Reise in den jeweiligen Botschaften, Konsulaten oder Touristikinformationen des jeweiligen Landes erfragen.
Außerhalb der EU
....ist die Mitnahme von Haustieren leider komplizierter. Sie sollten die Bestimmungen für die Einreise bei der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat erfragen. Es kann durchaus sein, dass das Tier bei der Einreise zunächst in Quarantäne muss. Informieren Sie sich zuvor auch über zwingende Impfungen. Sollten Sie sich nicht an die Vorgaben halten, drohen Ihnen hohe Bußgelder oder, im Extremfall, die Tötung des Tieres durch die Behörden vor Ort.
Wenn Sie Tiere, die Sie im Urlaub lieb gewonnen haben, nach Deutschland mitnehmen wollen, müssen Sie einiges beachten. Informieren können Sie sich dazu hier: https://www.das.de/de/rechtsportal/reiserecht/dokumente-und-bestimmungen/tiere-als-urlaubsmitbringsel.aspx