Wenn es die Masse macht
In den USA besteht seit langem die Möglichkeit, eine Sammelklage einzureichen. Im Erfolgsfall kann so nicht nur den Klägern zu ihrem Recht verholfen werden. Sie verschafft auch allen anderen, die vom eingeklagten Sachverhalt betroffen sind, einen Anspruch. Diese müsse dafür noch nicht einmal selbst geklagt haben.
Seit dem 1. November 2018 ist es in Deutschland möglich, eine zivilrechtliche Musterfeststellungsklage zu erheben. Diese unterscheidet sich aber in vielen Aspekten von der amerikanischen Sammelklage und kann mit dieser nicht gleichgesetzt werden.
Besonderheiten bestehen unter anderem hinsichtlich der Klageberechtigung und der Wirkung des Urteils. Und bevor Sie sich einer solchen Verbandsklage anschließen, sollten Sie auch die möglichen Nachteile kennen.