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Lärm

Lärm

21.02.2019

... Kinderkrach statt Totenstille

Es ist wissenschaftlich nachgewiesen: Lärm macht krank. Je nach Zustand Ihres Nervenkostüms werden Sie ihn als störend empfinden. Besonders, wenn er aus der Nachbarschaft kommt. Einfach abschalten können Sie den Krach allerdings nicht. Finden Sie deshalb lieber nachbarschaftliche Lösungen statt nach richterlicher Autorität zu suchen. 

Staatlich verordnete Ruhe

Ruhezeiten sollen regeln, wann Sie das Lärm verursachende Tagesgeschäft einzustellen haben. Bundesweit einheitliche Regelungen gibt es jedoch nicht. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Land, Gemeinde und Hausordnung. Oft haben Sie sich mit Zimmerlautstärke zu begnügen von

  • 22 Uhr bis 7 Uhr
  • 13 Uhr bis 15 Uhr
  • 19 Uhr bis 8 Uhr sowie 13 Uhr bis 15 Uhr an Samstagen
  • ganztägig an Sonn- und Feiertagen

Tipp

Die staatlich verordneten Ruhezeiten in Ihrem Gebiet können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen. Zuständig ist das Ordnungsamt oder die Umweltbehörde.

Hausordnungen können auch andere Ruhezeiten festlegen. Anspruch darauf, diese Stunden in völliger Stille zu verbringen, haben Sie nicht. Denn selbst bei Zimmerlautstärke dürfen unter Berücksichtigung baulicher Verhältnisse Geräusche aus der Nachbarwohnung dringen.


Zu theoretisch? Hier eine Übersicht, wann Sie welchen Lärm wo veranstalten dürfen.


Denken Sie jedoch immer daran: Es handelt sich hier nicht um gesetzliche Regelungen, sondern um Rechtsprechung. Selbst hohe Gerichte entscheiden jedoch von Fall zu Fall sehr unterschiedlich.

Kampf dem Lärm ...

... durch die Polizei

Wenn Verständigungsversuche mit dem Nachbarn nicht helfen, können Sie die Polizei um Hilfe bitten. Sie ist dafür zuständig, dass Sicherheit und Ordnung eingehalten werden und kann unter Umständen an die Einhaltung der Zimmerlautstärke erinnern.

... durch Sie selbst

Nur wenn auch das zu nichts führt, sollten Sie den Nachbarn mit einer Unterlassungsklage selbst vor den Richter bringen. Allerdings müssen Sie dann beweisen, wann, wo und wodurch Sie sich gestört fühlten. Ein Lärmprotokoll mit Uhrzeit, Art und Dauer der Lärmbelästigung kann vielleicht Ihre Erfolgschancen, künftig ruhiger zu wohnen, verbessern.


In dieser Checkliste finden Sie weitere Tipps, was Sie bei Lärmbelästigung tun können.

Wichtige Vorschriften:

LImSchG (Immissionsschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes)
Lärmschutzverordnungen und -satzungen der Gemeinden
FSchVO (Feiertagsschutzverordnung) 
§ 30 STVO (Straßenverkehrsordnung) Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)

§ 117 OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) 
§ 862 BGB Anspruch wegen Besitzstörung 
§ 906 BGB Zuführung unwägbarer Stoffe 
§ 1004 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

 

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Info

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0800 3746-555
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