Zwei Paar Schuhe
Nicht zu verwechseln ist das Widerrufsrecht mit dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht oder einer Garantie.
Das Widerrufsrecht gesteht Ihnen in vielen Fällen zu, einen Artikel bei Nichtgefallen zurückzusenden. Es kommt dabei nicht auf den Zustand der Ware, deren Menge oder die Übereinstimmungen mit der Artikelbeschreibung im Shop an.
Die gesetzliche Gewährleistung kommt dann zum tragen, wenn der Artikel, den Sie bestellt haben mangelhaft ist und dieser Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestand.
Eine Garantie hingegen ist ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer über eine freiwillige Schadensersatzleistung des Verkäufers bei Mängeln am Produkt, die innerhalb einer gewissen Frist auftreten.
Im Falle eines Mangels
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht räumt Ihnen verschiedene Rechte ein, wenn die bestellte Ware einen Mangel aufweist. Eigentlich gefällt Ihnen der bestellte Pullover und die Größe passt gut? Dann werden Sie den Vertrag sicherlich nicht widerrufen wollen. Verabschiedet sich aber nach zwei Tagen die erste Naht oder das aufgenähte Emblem löst sich, können Sie je nach Mangel Nacherfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Keine Ausnahme
Anders als beim Widerrufsrecht steht Verbrauchern beim Kauf vom Unternehmer das Gewährleistungsrecht ohne produktspezifische Ausnahmen zu. Ist die teure Tagescreme ranzig, dürfen Sie Ihre Gewährleistungsansprüche nutzen, auch wenn das Widerrufsrecht eigentlich ausgeschlossen wäre.
Gut zu wissen
Unternehmer dürfen gegenüber Verbrauchern das Gewährleistungsrecht nicht ausschließen. Nur beim Kauf gebrauchter Artikel können Sie das Recht von zwei auf ein Jahr reduzieren. Die entsprechende Klausel muss aber sorgfältig formuliert sein.
Garantieversprechen
Übernimmt der Verkäufer gegenüber dem Käufer eine Garantie, handelt es sich um ein freiwilliges Versprechen. Der Unternehmer ist entsprechend frei, seine Garantiebedingungen zu formulieren. Aber: Auch diese Garantie gilt völlig unabhängig vom Widerrufsrecht!