Telefongespräche über das Internet
Skype ist ein Dienst, der es seinen Kunden ermöglicht, Telefonate oder Chats kostenlos über das Internet zu führen. Seit 2003 gibt es den Messaging Dienst und seitdem wird er immer weiterentwickelt. Sie als Kunde können über das Internet telefonieren, sich mit anderen Personen via Chat austauschen, Videokonferenzen führen oder Dateien übertragen. Auch im beruflichen Umfeld ist Skype längst angekommen. Ein weiterer Service, den Skype anbietet ist das sogenannte Skype Out, so können Sie gegen Gebühr auch Telefonate ins Festnetz oder Mobilnetz führen.
Skype und der Datenschutz
Der Datenschutz ist hier zu Lande gerade in aller Munde. Bereits im Jahr 2007 wurde bekannt, dass Skype beim Start des Programms sämtliche BIOS Informationen Ihres PCs auslesen kann. Das Unternehmen argumentierte das Auslesen diene der Überprüfung und Identifizierung von Rechnern, damit sichergestellt werden kann, dass auch nun Berechtigte lizenzpflichtige Extras von Skype nutzen. 2015 wurde bekannt, dass Skype sich durch das Akzeptieren seiner AGB vom Nutzer das Recht einräumen ließ, den kompletten Inhalt von Textchats mitzulesen.
Neu ist, dass Skype seit 2017 einen Dienst anbietet, bei dem Videokonferenzen 30 Tage lang aufgezeichnet werden und dann wieder angesehen werden können. Auch dies ist datenschutzrechtlich bedenklich. Skype weist ausdrücklich die Nutzer darauf hin, wenn die Aufzeichnungsfunktion angewählt wurde, damit niemand unbemerkt aufgezeichnet werden kann. In Deutschland ist das Aufzeichnen von Telefongesprächen grundsätzlich verboten, Ausnahmen gelten nur dann, wenn alle Beteiligten mit der Aufzeichnung einverstanden sind. Daher ist es ratsam, sich nicht alleine auf den Skype Hinweis zur Aufzeichnung zu verlassen, sondern die Teilnehmer vor Beginn der Aufzeichnung ausdrücklich um deren Einverständnis zu bitten und dies dann während der Aufzeichnung nochmals zu wiederholen. Und noch ein weiterer Punkt ist zu beachten: das Verschicken des aufgezeichneten Materials ist nur mit der Zustimmung des Aufgezeichneten zulässig. Wenn Videoaufzeichnungen ohne die Erlaubnis des Aufgenommen verschickt werden, greift dies immens in seine Persönlichkeitsrechte ein, und Sie machen sich Schadensersatzpflichtig. Auch kann der Aufgenommene Unterlassungsansprüche geltend machen und es drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Kostenpflichtige Skype Dienste
Ein Teil der Skype Dienste, die das Unternehmen anbietet sind kostenpflichtig: So können Sie gegen eine Gebühr von Ihrem Rechner aus auf Festnetzen oder Mobiltelefonen anrufen. Dafür müssen Sie sich ein Skype Guthaben aufladen, das Sie dann sukzessive abtelefonieren können.
Gut zu wissen
Ursprünglich verfiel das Skype Guthaben nach sechs Monaten ersatzlos. Das Oberlandesgericht München hat in seiner Entscheidung vom 26.1.2006 (Az 12 O 16098/05) entschieden, dass eine Verfallsklausel bei Handyverträgen nicht rechtmäßig ist. Diese Entscheidung wird von Juristen nun auch auf das Skype Konto angewandt. Auch Skype änderte daraufhin seine Geschäftsbedingungen: Nun kann das Guthaben reaktiviert werden, wenn es länger als 180 Tage nicht genutzt wurde. Damit ist es dann zwar nicht mehr rückerstattungsfähig, kann aber weiterhin genutzt werden.
Bewerbungsgespräche via Skype
Die Vorteile liegen auf der Hand: ein Bewerbungsgespräch über das Internet spart Zeit und Geld. Sie als Bewerber müssen nicht zum Geschäftssitz des potentiellen neuen Arbeitgebers reisen, das ist vor allem bei Auslandsjobs von Vorteil und es gibt nicht die Frage der Reisekostenübernahme zu klären. Rechtlich ist das online Bewerbungsgespräch allerdings knifflig: die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten ist besonders seit dem Erlass der Datenschutzgrundverordnung wieder in allen Unternehmen auf dem Prüfstand. Als Faustregel gilt: Sie als Bewerber müssen dem Interview via Skype datenschutzrechtlich zustimmen. Und auch der Mitarbeiter, der das Gespräch führt ist nicht allein durch seinen Arbeitsvertrag verpflichtet dem Interview zuzustimmen. Es sind also von allen Beteiligten eines Online Bewerbungsgesprächs datenschutzrechtliche Einverständniserklärungen einzuholen, bevor das Gespräch geführt werden kann. Die Freiwilligkeit der Einwilligung bleibt jedoch zweifelhaft, schließlich möchte der Bewerber sich bei dem Unternehmen gerne vorstellen. Wird ihm nun ein Bewerbungsgespräch nur im Wege eines Onlinechats angeboten, läuft er Gefahr, wenn er dies ablehnt, gleich aus dem Bewerbungsverfahren zu fliegen.