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Bewerbungsmappe

Bewerbung

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Bewerbung".

Darf der künftige Arbeitgeber seinen Informationsbedarf über den Bewerber aus anderen Quellen decken?

Der Arbeitgeber kann auch über Dritte, beispielsweise durch Anruf beim früheren Arbeitgeber oder durch Beauftragung einer Detektei seinen Informationsbedarf decken. Allerdings hat er dabei die gleichen Grundsätze einzuhalten, wie beim Einstellungsgespräch.

Ich suche einen neuen Job als Sekretärin. Ich habe schon einige Bewerbungen geschrieben. Die Kosten für das professionelle Bewerbungsfoto, die Bewerbungsmappe, Kopier- und Portokosten gehen ganz schön ins Geld. Bekomme ich diese Kosten von meinem potentiellen Arbeitgeber erstattet?

Leider nein. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen. Es kommt die Geltendmachung als Bewerbungskosten bei der Steuererklärung in Betracht.

Ich bin arbeitslos, aber ich bemühe mich sehr um einen Job und habe auch schon einige Bewerbungen geschrieben. Gibt es eine Möglichkeit, die Bewerbungskosten erstattet zu bekommen?

Ja. Das Arbeitsamt erstattet Ihnen pro Jahr einen gewissen Betrag. Dafür müssen Sie im Vorfeld einen Antrag auf "Bewerbungskostenrückerstattung" stellen.

Welche Aufwendungen für das Vorstellungsgespräch bekommen Sie vom potenziellen Arbeitgeber ersetzt?

Zu ersetzen sind grundsätzlich Fahrtkosten, egal ob mit dem eigenen PKW oder mit der Bahn 2. Klasse. Unter Umständen bekommen Sie auch die Übernachtungskosten ersetzt, wenn eine An- und Abreise am gleichen Tag nicht möglich ist.

Ich habe mich als Rechtsanwaltsgehilfin beworben und wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen- das ist aber in Köln und ich wohne in München. Muss ich die Hin- und Rückfahrt selbst zahlen?

Die Kosten für ein Vorstellungsgespräch trägt der potentielle Arbeitgeber, aber nur, wenn er Sie zur Vorstellung aufgefordert hat. Er muss Ihnen die Bahnfahrt - allerdings nur zweiter Klasse - bezahlen. Bei Anfahrt mit dem PKW bekommen Sie von ihm ein Kilometergeld oder möglicherweise stattdessen die Kosten für ein Bahnticket zweiter Klasse ersetzt. Flugreisen werden jedoch nur nach vorheriger Absprache erstattet. Legen Sie die Quittungen dem Arbeitgeber vor.

Nächste Woche bin ich zu einem Vorstellungsgespräch in einer Werbeagentur eingeladen. Ich möchte mit meinem Auto hinfahren. Kann der potentielle Arbeitgeber sich weigern, die Fahrtkosten zu übernehmen?

Nur wenn er Ihnen bereits vor der Anreise zum Vorstellungsgespräch mitteilt, dass er die Fahrtkosten nicht erstattet. Wenn er Ihnen das erst nach Ihrer Anreise mitteilt, haben Sie trotzdem einen Anspruch auf Erstattung.

Ich habe mich als Filialleiterin in einem Supermarkt beworben. Leider erhielt ich eine Absage. Meine Bewerbungsunterlagen erhielt ich verknittert und mit Flecken zurück. Ist das in Ordnung?

Nein. Der Arbeitgeber muss die Bewerbungsunterlagen sorgfältig aufbewahren und sie auf seine Kosten unbeschädigt zurückschicken. Dies gilt aber nur dann, wenn die Bewerbung auf seine Initiative zurückgeht, zum Beispiel wenn er ein Zeitungsinserat aufgegeben hat oder beim Arbeitsamt nachgefragt hat.

Ich bin gelernte Fremdsprachenkorrespondentin. Bisher habe ich auf meine Bewerbungen nur Absagen erhalten. Kann ich die Kosten, die bei der Jobsuche anfallen, wenigstens steuerlich geltend machen?

Ja! Es handelt sich dabei um so genannte "vorweggenommene Werbungskosten". Dabei können alle Belege eingereicht werden, auch Beglaubigungen, Übersetzungen oder Stellengesuchanzeigen. Sogar den Kauf eines Computers können Sie steuerlich geltend machen! Und das alles ist unabhängig davon, ob die Bewerbung Erfolg hatte.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei