Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Bewerbung".
Der Arbeitgeber kann auch über Dritte, beispielsweise durch Anruf beim früheren Arbeitgeber oder durch Beauftragung einer Detektei seinen Informationsbedarf decken. Allerdings hat er dabei die gleichen Grundsätze einzuhalten, wie beim Einstellungsgespräch.
Leider nein. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen. Es kommt die Geltendmachung als Bewerbungskosten bei der Steuererklärung in Betracht.
Ja. Das Arbeitsamt erstattet Ihnen pro Jahr einen gewissen Betrag. Dafür müssen Sie im Vorfeld einen Antrag auf "Bewerbungskostenrückerstattung" stellen.
Zu ersetzen sind grundsätzlich Fahrtkosten, egal ob mit dem eigenen PKW oder mit der Bahn 2. Klasse. Unter Umständen bekommen Sie auch die Übernachtungskosten ersetzt, wenn eine An- und Abreise am gleichen Tag nicht möglich ist.
Die Kosten für ein Vorstellungsgespräch trägt der potentielle Arbeitgeber, aber nur, wenn er Sie zur Vorstellung aufgefordert hat. Er muss Ihnen die Bahnfahrt - allerdings nur zweiter Klasse - bezahlen. Bei Anfahrt mit dem PKW bekommen Sie von ihm ein Kilometergeld oder möglicherweise stattdessen die Kosten für ein Bahnticket zweiter Klasse ersetzt. Flugreisen werden jedoch nur nach vorheriger Absprache erstattet. Legen Sie die Quittungen dem Arbeitgeber vor.
Nur wenn er Ihnen bereits vor der Anreise zum Vorstellungsgespräch mitteilt, dass er die Fahrtkosten nicht erstattet. Wenn er Ihnen das erst nach Ihrer Anreise mitteilt, haben Sie trotzdem einen Anspruch auf Erstattung.
Nein. Der Arbeitgeber muss die Bewerbungsunterlagen sorgfältig aufbewahren und sie auf seine Kosten unbeschädigt zurückschicken. Dies gilt aber nur dann, wenn die Bewerbung auf seine Initiative zurückgeht, zum Beispiel wenn er ein Zeitungsinserat aufgegeben hat oder beim Arbeitsamt nachgefragt hat.
Ja! Es handelt sich dabei um so genannte "vorweggenommene Werbungskosten". Dabei können alle Belege eingereicht werden, auch Beglaubigungen, Übersetzungen oder Stellengesuchanzeigen. Sogar den Kauf eines Computers können Sie steuerlich geltend machen! Und das alles ist unabhängig davon, ob die Bewerbung Erfolg hatte.
0800 3746-555 gebührenfrei