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Arbeitsunfall

Arbeitsunfall

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Arbeitsunfall".

Was ist eigentlich, wenn mir auf der Weihnachtsfeier oder einer Betriebsfeier mein Kollege einen Maßkrug auf den Kopf haut?

In diesem Fall handelt es sich um einen Arbeitsunfall und dann zahlt nicht Ihre gesetzliche Krankenversicherung, sondern die gesetzliche Unfallversicherung, also in der Regel die Berufsgenossenschaft.

Was ist der Unterschied zwischen den Leistungen der Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung?

Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt und die Berufsgenossenschaft zahlt, dann bekommt der Betroffene neben den Behandlungskosten zum Beispiel bei Invalidität eine monatliche Rente. Diese würde er von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bekommen.

Meine Freundin hat heute auf ihrer Betriebsfeier einen Arbeitsunfall erlitten. Seitdem hat sie starke Schmerzen im Fuß. Kann sie sich aussuchen, zu welchem Arzt sie geht?

Nein, bei einem Arbeitsunfall muss sie zu einem so genannten Durchgangsarzt (D- Arzt) gehen. Ein D- Arzt ist ein Vertrauensarzt der Berufsgenossenschaften, der über eine spezielle Praxisausstattung verfügt (Röntgen, OP) und an bestimmten Weiterbildungen teilnimmt. Nach seiner Diagnose entscheidet der D- Arzt, welcher Arzt den Verletzten weiter behandelt.

Meine Firma hat mir einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Während ich auf Kundenbesuch war, hat jemand den Lack mit einem scharfen Gegenstand zerkratzt. Darf mein Chef nun in Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung einen Teil meines Gehaltes einbehalten?

Nein. Ein Arbeitnehmer darf für einen Schaden während einer Dienstfahrt nicht haftbar gemacht werden, wenn ihn daran kein oder nur ein geringes Verschulden trifft. Ihnen dürfen für die Reparatur des Lackschadens also keinerlei Kosten in Rechnung gestellt werden - auch nicht in Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung.

Kontakt

0800 3746-555
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